Abbildung 1: Arbeitsstatistische Konzepte in der BRD
Statistisches
Bundesamt |
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Bundesanstalt
für |
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Wohnbevölkerung der BRD |
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Nichterwerbs-personen |
Erwerbspersonen
Erwerbstätige
Erwerbslose |
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bei den Sozialversicherungen bzw. der Bundesanstalt für Arbeit registrierte Personen sozialversicherungspflichtig
Arbeitslose |
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Untersuchungs- |
Personen, Haushalte |
Meldungen |
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Erhebungs- |
Haushalte |
BA, Soz. Versicherungen |
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Erhebungs-instrumente: |
1 % Stichprobe (Mikrozensus) |
Totalerhebung (Registerauszählungen) |
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Periodizität: |
jährlich |
monatlich |
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Kontextdaten für weitere Analysen: |
soz.-ökon.
Merkmale |
ökonomische Merkmale des Betriebes, Daten des Verwaltungsvollzugs |
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Verfügbarkeit der Daten: |
etwa nach 1 Jahr |
etwa nach 3 Wochen |
Die Bundesanstalt für Arbeit (B.A., 1991, S. 7) unterlegt ihren monatlichen Meldungen der arbeitssuchenden Einwohner nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) folgende Kriterien: Die Personen
verfügen über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und sind älter als 15 Jahre,
sind beim Arbeitsamt gemeldet und suchen eine Beschäftigung von mehr als 7 Tagen Dauer,
melden sich als Nichtleistungsempfänger alle 3 Monate zurück und stehen als Leistungsempfänger der Arbeitsvermittlung täglich zur Verfügung stehend bzw. sind kurzfristig erreichbar,
sind als Erkrankte weder länger als 3 Monate arbeitsunfähig noch verzichten ausdrücklich darauf, weiter registriert zu bleiben,
sind berechtigt (Gewerbeordnung, Arbeitsschutzgesetz) und fähig (gesundheitlich, zeitlich, qualifikatorisch) die angestrebte Arbeit auszuüben.
Arbeitslos sind davon die Personen, die
vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine Teilzeitarbeit von weniger als 18 Std. (ab dem 01.01.98 : 15 Std.) ausüben, aber eine Vollzeitarbeit suchen,
eine zumutbare Beschäftigung oder Ausbildungsmaßnahme ergreifen können und wollen und keine häusliche Bindung, außer der Beaufsichtigung von Kindern und der Pflege von Angehörigen, aufweisen,
nicht wegen ihres Verhaltens nach herrschender Auffassung ausscheiden,
sich persönlich beim Arbeitsamt gemeldet haben,
nicht älter als 65 Jahre und nicht arbeitsunfähig erkrankt sind.
Quelle: H.P. Litz: Nationale und supranationale Konzepte, op. cit. S.165