Anlage einer Repräsentativerhebung (Mikrozensus)

(...) der seit 1990 gültige Auswahlplan basiert auf dem bewährten Prinzip der Flächenstichprobe. Grundlage der Auswahl ist das bewohnte Bundesgebiet. Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung 1987 wurde es in Flächen mit etwa 6 bis 12 Wohnungen (je nach Schicht) eingeteilt. Diese so gebildeten Flächen, die sogenannten Auswahlbezirke, stellen die Auswahleinheiten dar. Eine Zufallstichprobe von einem Prozent diese Auswahleinheiten wird jährlich als Mikrozensus erhoben. Jede Fläche hat dabei die gleiche Chance (Wahrscheinlichkeit), ausgewählt zu werden. Ein Auswahlbezirk kann mehrere Gebäude oder den Teil eines Gebäudes umfassen. Alle Haushalte und Personen, die in den ausgewählten Auswahlbezirken wohnen, sind als Erhebungseinheiten im Mikrozensus zu befragen. Für die neuen Länder und Berlin-Ost gilt ein analoges Verfahren. Sowohl für das frühere Bundesgebiet als auch für die neuen Länder und Berlin-Ost wird die Grundauswahl laufend durch eine Ergänzungsauswahl, die sich auf die Angaben aus der Bautätigkeitsstatistik stützt, aktualisiert.

Quelle: Th. Riede: 40 Jahre Mikrozensus, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 3, 1997, S. 164.