Im "Erwerbskonzept" gelten als Erwerbspersonen alle Personen, die während eines Berichtszeitraumes (Berichtswoche) in einem Arbeitsverhältnis stehen, als Selbständige oder Mithelfende Familienangehörige arbeiten sowie Erwerbslose. Alle Erwerbstätigkeiten dieser Personen sind für die begriffliche Zuordnung gleichwertig, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine hauptberufliche Tätigkeit oder um eine Nebentätigkeit, z.B. eines Rentners, Pensionärs oder dgl. handelt. Der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt für die Zuordnung dieser Personen zum Erwerbskonzept keine Rolle.
Nach diesem Konzept gelten daher auch alle Personen mit einer "geringfügigen Beschäftigung" im Sinne der Sozialversicherungsregelungen als erwerbstätig. Eine "geringfügige Beschäftigung" ist eine sozialversicherungsfreie Tätigkeit; hierzu zählen insbesondere Tätigkeiten mit einer Arbeitszeit von unter 15 Stunden pro Woche und einem Einkommen, das einen monatlichen Höchstbetrag nicht überschreitet....
Die internationalen Vereinbarungen über Erwerbsstatistik gehen von einem Nachweis der Erwerbsbevölkerung nach dem "Labour-Force"-Konzept aus. Seit dessen letzten Änderungen von 1982 stimmt der Mikrozensus hinsichtlich der Erwerbstätigen mit diesem Konzept überein.1
Die Erwebslosigkeit hingegen wird unterschiedlich abgegrenzt. Nach dem "Labour-Force"-Konzept müssen Erwerbslose sofort bzw. innerhalb von zwei Wochen für eine neue Tätigkeit verfügbar sein, während im Mikrozensus die Erwerbslosigkeit unabhängig von der Verfügbarkeit festgestellt wird. Um eine Annäherung an das "Labour-Force"-Konzept zu erreichen, werden ab der Erhebung 1996 neben den gemäß dem Mikrozensus-Konzept definierten Erwerbslosen auch die sofort verfügbaren Erwerbslosen dargestellt.
Erwerbslose sind Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind. Insofern ist der Begriff der Erwerbslosen umfassender als der Begriff der Arbeitslosen. Andererseits zählen Arbeitslose, die vorübergehend geringfügige Tätigkeiten ausüben, nach dem Erwerbskonzept nicht zu den Erwerbslosen, sondern zu den Erwerbstätigen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Stand und Entwicklung der Erwerbstätigkeit / Ergebnisse des Mikrozensus 1997, Fachserie 1, Reihe 4.1.1, Wiebaden 1998, S. 15 f
Eine Hypothese ist ein mit Begriffen formulierter Satz, der empirisch falsifizierbar ist. An dieser Stelle sei auf Opp verwiesen, der in seiner "Methodologie der Sozialwissenschaften" ausführlich auf die Bedingungen eingeht, die eine wissenschaftliche Hypothese erfüllen muß (Opp, 1976, 1987). Wir begnügen uns hier mit einer knappen Skizzierung einiger wichtiger Kriterien.
Beispiel einer Hypothese:
"In der Bundesrepublik ist die
Arbeitslosenquote bei Personen mit Hochschulabschluß niedriger
als bei Personen mit anderen beruflichen Qualifikationen."
Eine Hypothese ist eine Aussage, keine Frage, kein Befehl.
Die Aussage enthält mindestens zwei semantisch gehaltvolle Begriffe: "Arbeitslosenquote", "Hochschulabschluß".
Die Begriffe sind durch den logischen Operator "wenn dann" verbunden. Wenn Hochschulabschluß dann geringere Arbeitslosenquote.
Die Aussage ist nicht tautologisch, d.h. ein Begriff deckt den anderen semantisch nicht ab. Bei der Definition von Arbeitslosenquote muß darauf geachtet werden, daß auf keinen Fall Erwerbstätigkeit vorkommen darf. Definitionen sind Äquivalenzaussagen.
Die Aussage ist widerspruchsfrei, d.h. ein Begriff schließt den anderen semantisch nicht aus.
Die empirischen Geltungsbedingungen sind implizit oder explizit im einzelnen aufgezählt. In unserer Hypothese ist implizit eine Universalaussage enthalten: Die Hypothese bezieht sich auf alle Personen in der Bundesrepublik mit Hochschulabschluß.
Die Begriffe sind auf Wirklichkeitsphänomene hin operationalisierbar.
Die Aussage ist falsifizierbar. Im vorliegenden Fall ist der Forschungsgegenstand eingegrenzt. Die amtliche Erfassung der Arbeitslosen durch die Bundesanstalt für Arbeit wird monatlich veröffentlicht. Durch regelmäßige Detailerhebungen wird die Zusammensetzung der als arbeitslos gemeldeten Erwerbsfähigen und Erwerbswilligen nach verschiedenen Personengruppen, nach Dauer der Arbeitslosigkeit und nach der Art der Ausbildung aufgeschlüsselt.
Der von der Bundesanstalt für Arbeit verwendete Begriff Arbeitslosenquote bedeutet: Zahl registrierter Arbeitslose geteilt durch Zahl nichtselbständiger Erwerbstätiger + Zahl registrierter Arbeitsloser.
Möglicherweise jobbt ein arbeitslos gemeldeter Hochschulabsolvent, was nicht erfaßt wird. Hätten wir einen umfassenden Begriff der Arbeitslosigkeit verwendet, nämlich Menschen im erwerbsfähigen Alter, die ohne Erwerbsarbeit sind, wäre des weiteren zu definieren, ob wir unter Erwerbsarbeit auch gelegentliches Jobben, ja sogar die Schattenarbeit erfassen wollen oder nur Erwerbstätigkeit im gesetzlichen Sinne, d.h. für jede in Industriestaaten durch Lohn entgoltene Tätigkeit. (Die Berufsarbeit der Hausfrau wird bekanntlich immer noch nicht durch Lohn entgolten und nur teilweise in der Sozialgesetzgebung berücksichtigt.)
Quelle: Peter Atteslander: Methoden der
empririschen Sozialforschung, S.56 - 57
1Entschließung der 13. internationalen Arbeitsstatistikerkonferenz vom 29. Oktober 1982 über Statistiken der Erwerbsbevölkerung, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung (IAO, Genf).