Die Erwerbstätigkeit nimmt im Leben des modernen Menschen einen zentralen Platz ein, da sie nicht nur der Sicherung des Lebensunterhalts dient, sondern auch Einfluß auf die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit hat. Bei den Daten zur Erwerbsbeteiligung finden unterschiedliche Definitionen Anwendung. Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Erwerbspersonen setzen sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen. Als erwerbstätig gelten dabei alle Personen, die eine haupt- oder nebenberufliche Erwerbsarbeit ausüben, während zu den Erwerbslosen alle Nichtbeschäftigten zählen, die sich nach eigenen Angaben um eine Arbeitsstelle bemühen, unabhänig davon, ob sie beim Arbeitsamt registriert sind oder nicht. Die von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) gemeldete Zahl der Arbeitslosen umfaßt dagegen nur die bei den Arbeitsämtern gemeldeten Arbeitsuchenden. Die sogenannten registrierten Arbeitslosen können eine geringfügige Tätigkeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts ausüben. Nichterwerbspersonen in der Darstellung der Tabellen üben dagegen weder eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit aus, noch suchen sie eine solche. |