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Beispiele und Aufgaben im Modul Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundlagen

Zur Konkretisierung der aussagenlogischen Kriterien werden im Folgenden die einzelnen Aussagearten aus Abb. 1-9 und die Falsifikationskriterien beispielhaft erläutert:
A) Empirische Aussagen:
  1. Realdefinitionen: Realdefinitionen definieren Objekte, indem sie die wesentlichen Eigenschaften des Objekts aufzählen. Z. B. „Wesentliche Eigenschaften einer politischen Partei sind ihre demokratische Binnenstruktur und eine Mindestzahl eingetragener Mitglieder“.

  2. Deskriptive Aussagen: Deskriptive Aussagen sind Aussagen, die einzelne raum-zeitlich genau festgelegte Ereignisse oder Sachverhalte festhalten. Z. B. „Am 17.10.1997 wurde der Betrieb X von den streikenden Arbeitern für zwei Stunden besetzt“.

  3. Hypothesen: Hypothesen sind Vermutungen oder Behauptungen, die über einzelne Ereignisse hinausgehen und möglichst raum-zeitlich unabhängig empirische Sachverhalte miteinander in Beziehung setzen. Z. B. „Wenn Personen autoritär sind, dann wählen sie rechtsextreme Parteien“. „Je höher der Anteil von Schwarzen in einem Stadtteil, desto höher die soziale Ungleichheit in diesem Stadtteil“.

B) Nicht-Empirische Aussagen:

  1. Nominaldefinitionen: Bei Nominaldefinitione handelt es sich um Anweisungen über den Gebrauch sprachlicher Zeichen. Ein sprachliches Zeichen wird durch ein anderes ersetzt. Aussagen über die soziale Realität sind nicht möglich und Überprüfungen ebenfalls nicht. Z. B. der Begriff der Rolle = defin. als die Gesamtheit der Erwartungen, die von Personen an die Inhaber/innen einer bestimmten sozialen Position gestellt werden. Oder Rolle = defin. „zyinderförmiger (oft hohler) Gegenstand“.

  2. Logische Aussagen: Dabei handelt es sich um Aussagen, deren Wahrheit oder Falschheit allein aufgrund der in der Aussage verwendeten Zeichen analysiert werden kann. Z.B. Wenn A größer B und B größer C, dann A größer C.

  3. Präskriptive Aussagen: Es handelt sich hier um Aussagen, die Wertungen zum Ausdruck bringen. Sie haben zwar einen empirischen Bezug, sind allerdings nicht empirisch überprüfbar. Z. B. „Die Einkommensverteilung in Deutschland sollte verändert werden“.

C) Kriterien der Falsifizierbarkeit von Aussagen:

  1. Die einzelnen Begriffe und die Gesamtaussage beziehen sich auf die wahrnehmbare Realität, z. B.:

    • Begriffe und Aussagen, die das Kriterium erfüllen, sind Begriffe wie „Haus, Auto, Geschlecht, sozialer Status“ und Aussagen wie „Soziale Gruppen zeichnen sich durch direkte Kontakte ihrer Mitglieder aus“(Homans),

    • Begriffe und Aussagen, die das Kriterium nicht erfüllen sind Begriffe wie „Einhorn, Zauberwald, Perry Rhodan“ und Aussagen wie “Soziale Gruppen sind ein Geschenk des Himmels“.

  1. Die Aussage muss so formuliert sein, dass ihre Wahrheit oder Falschheit nicht schon allein aufgrund ihrer logischen Struktur ermittelt werden kann, z.B.:

    • Beispiele, die das Kriterium erfüllen sind „Kevin ist größer als Marvin“ oder „Die Arbeitslosenrate in Deutschland ist größer als die Arbeitslosenrate in Frankreich“.

    • Beispiele, die das Kriterium nicht erfüllen sind „Max ist größer und kleiner als Anton“oder „Wenn a größer als b, und b größer als c, dann ist a größer als c“.

  1. Eine Sonderstellung nehmen die sog. Basissätze ein:

  • Das Basissatzproblem beinhaltet, dass Basissätze als empirische Grundlage der Wissenschaft nicht als wahr bewiesen werden können. Sie gelten daher durch Vereinbarung der Wissenschaftlergemeinde solange als wahr bis das Gegenteil bewiesen werden kann („konventionalistische Lösung“).

  • Damit eine Aussage als Basissatz anerkannt werden kann, müssen Bedingungen erfüllt sein, die subjektive Entscheidungen verhindern:

    Zur Anerkennung von Aussagen als Basissatz

      • müssen sich diese auf intersubjektive Beobachtungen stützen,

      • müssen nach den höchsten methodischen Standards ermittelt worden sein und

      • dürfen nicht zu den anerkannten Basissätzen im Widerspruch stehen.



 

letzte Änderung am 5.4.2019 um 4:24 Uhr.

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