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ViLeS 0 > Methodologische Grundlagen der empirischen Forschung > Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundlagen > Konzepte und Definitionen

Konzepte und Definitionen im Modul Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundlagen

Die empirische Forschung gründet sich auf ein über alle unterschiedlichen Positionen gemeinsames Paradigma der Wissenschaftstheorie:
Die Beobachtung der Realität ist für die Produktion von Wissen unverzichtbar.
Zwei Fragen sind allerdings zwischen den verschiedenen Schulen strittig:
  1. Wie ist die soziale Realität beschaffen?
  2. Wie sollte sie beobachtet werden?
Je nach wissenschaftstheoretischer Position fällt die Beantwortung unterschiedlich aus und führt dann zu eher standardisierten oder zu eher offenen Erhebungsverfahren und entsprechend zu eher quantitativen oder eher qualitativen Analyseverfahren.

A) Die Positionen der analytisch- nomologischen Wissenschaftsauffassung

1. Grundannahmen:
2. Ziele:
3. Art der Beobachtung:
4. Prinzipien des wissenschaftlichen Arbeitens:
  1. Prinzip der Wertneutralität,

  1. Prinzip der standardisierten Messsituation ,

  1. Prinzip der intersubjektiven Nachprüfbarkeit,

5. Arbeitsschritte

B) Die Position der interpretativ - interaktionistischen Auffassung
1. Grundannahmen:
2. Ziele:

Abbildung 1-8: Interpretativ – interaktionistisches Forschungsparadigma
3. Art der Beobachtung:
4. Methodische Grundregeln:

C) Leitmethodologie der analytisch- nomologischen Wissenschaftsauffassung: Kritischer Rationalismus

Aufgrund seiner Bedeutung für die quantitative, empirisch-statistische Forschungsmethodik sollen die Maxime des kritischen Rationalismus ausführlicher vorgestellt werden. Diese Schule wurde von Sir Karl R. Popper (1902-1994) begründet. Die folgenden zentralen Prinzipien der kritisch-rationalen Forschungsmethodologie finden sich in seinem Hauptwerk: „Logik der Forschung“ von 1935 (K. Popper, Logik der Forschung, S. 3):

Mit den in diesem Werk entwickelten wissenschaftstheoretischen Prinzipien

Ziel empirischer Wissenschaften ist es danach, empirische Aussagen zu formulieren und zu überprüfen. Daher ist es wichtig, empirische Aussagen von nicht empirischen Aussagen abzugrenzen. Als Abgrenzungskriterium dient im Kritischen Rationalismus die Falsifizierbarkeit einer Aussage.

Falsifizierbarkeit heißt: Die Aussage ist so zu formulieren, dass sie an der Realität überprüfbar und bei nicht Zutreffen durch die Realität widerlegt („falsifiziert“) werden kann.

Alle empirischen Aussagen müssen prinzipiell an der Erfahrung scheitern können! Alle Aussagen, die prinzipiell nicht scheitern können, sind keine empirischen Aussagen.

Alle Aussagen werden aus logischen und ausserlogischen Begriffen konstruiert. Nach Prim/Tilmann (1973) lassen sich die Aussagearten wie folgt gliedern:

Abbildung 1-9: Aussagenlogik des kritischen Rationalismus

In Anlehnung an: Prim, Rolf / Tillmann, Heribert: Grundlagen einer kritisch-rationalen Sozialwissenschaft, UTB für Wissenschaft, 1989, Heidelberg, Wiesbaden, 6.Auflage. S. 63ff.

Das Einhalten der obigen Falsifizierungsregeln erlaubt die intersubjektive Nachprüfung der Ergebnisse und eröffnet so die Möglichkeit ihrer Kritik. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die Objektivität der Forschungsergebnisse. „Die Objektivität der Wissenschaft ist nicht eine individuelle Angelegenheit der verschiedenen Wissenschaftler, sondern eine soziale Angelegenheit ihrer gegenseitigen Kritik“ (K.R. Popper, Die Logik der Forschung, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie.Jg. 14, 1962, S. 240).
Abbildung 1-10: Intersubjektive Nachprüfbarkeit und Objektivität der Ergebnisse
 

letzte Änderung am 5.4.2019 um 4:24 Uhr.

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