Druckversion:
Nach dem Drucken:
und zurück zum Dokument

Sollte das Drucken mit diesem Schaltknopf nicht funktionieren, nutzen Sie bitte die Druckfunktion in Ihrem Browser: Menü Datei -> Drucken

ViLeS 0 > Methodologische Grundlagen der empirischen Forschung > Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundlagen > Beispiele und Aufgaben

Beispiele und Aufgaben im Modul Wissenschafts- und erkenntnistheoretische Grundlagen

Zur Konkretisierung der aussagenlogischen Kriterien werden im Folgenden die einzelnen Aussagearten aus Abb. 1-9 und die Falsifikationskriterien beispielhaft erläutert:
A) Empirische Aussagen:
  1. Realdefinitionen: Realdefinitionen definieren Objekte, indem sie die wesentlichen Eigenschaften des Objekts aufzählen. Z. B. „Wesentliche Eigenschaften einer politischen Partei sind ihre demokratische Binnenstruktur und eine Mindestzahl eingetragener Mitglieder“.

  2. Deskriptive Aussagen: Deskriptive Aussagen sind Aussagen, die einzelne raum-zeitlich genau festgelegte Ereignisse oder Sachverhalte festhalten. Z. B. „Am 17.10.1997 wurde der Betrieb X von den streikenden Arbeitern für zwei Stunden besetzt“.

  3. Hypothesen: Hypothesen sind Vermutungen oder Behauptungen, die über einzelne Ereignisse hinausgehen und möglichst raum-zeitlich unabhängig empirische Sachverhalte miteinander in Beziehung setzen. Z. B. „Wenn Personen autoritär sind, dann wählen sie rechtsextreme Parteien“. „Je höher der Anteil von Schwarzen in einem Stadtteil, desto höher die soziale Ungleichheit in diesem Stadtteil“.

B) Nicht-Empirische Aussagen:

  1. Nominaldefinitionen: Bei Nominaldefinitione handelt es sich um Anweisungen über den Gebrauch sprachlicher Zeichen. Ein sprachliches Zeichen wird durch ein anderes ersetzt. Aussagen über die soziale Realität sind nicht möglich und Überprüfungen ebenfalls nicht. Z. B. der Begriff der Rolle = defin. als die Gesamtheit der Erwartungen, die von Personen an die Inhaber/innen einer bestimmten sozialen Position gestellt werden. Oder Rolle = defin. „zyinderförmiger (oft hohler) Gegenstand“.

  2. Logische Aussagen: Dabei handelt es sich um Aussagen, deren Wahrheit oder Falschheit allein aufgrund der in der Aussage verwendeten Zeichen analysiert werden kann. Z.B. Wenn A größer B und B größer C, dann A größer C.

  3. Präskriptive Aussagen: Es handelt sich hier um Aussagen, die Wertungen zum Ausdruck bringen. Sie haben zwar einen empirischen Bezug, sind allerdings nicht empirisch überprüfbar. Z. B. „Die Einkommensverteilung in Deutschland sollte verändert werden“.

C) Kriterien der Falsifizierbarkeit von Aussagen:

  1. Die einzelnen Begriffe und die Gesamtaussage beziehen sich auf die wahrnehmbare Realität, z. B.:

  1. Die Aussage muss so formuliert sein, dass ihre Wahrheit oder Falschheit nicht schon allein aufgrund ihrer logischen Struktur ermittelt werden kann, z.B.:

  1. Eine Sonderstellung nehmen die sog. Basissätze ein:



 

letzte Änderung am 5.4.2019 um 4:24 Uhr.

Adresse dieser Seite (evtl. in mehrere Zeilen zerteilt)
http://viles.uni-oldenburg.de/navtest/viles0/kapitel01_Methodologische~~lGrundlagen~~lder~~lempirischen~~lForschung/modul02_Wissenschafts-~~lund~~lerkenntnisthe
oretische~~lGrundlagen/ebene02_Beispiele~~lund~~lAufgaben/01__02__02__01.php3